Tarifordnung

Auszug aus der Taxitarifverordnung der Landeshauptstadt München

- Stand 01.06.2006 -

Im Pflichtfahrbereich der Landeshauptstadt München befördere ich Sie ausschließlich zu den geltenden Taxitarifen der Landeshauptstadt München!

Der Pflichtfahrbereich umfasst:

Die Landeshauptstadt München, das Gelände des Flughafen München, den Landkreis München, den Landkreis Freising,, den Landkreis Dachau, den Landkreis Erding, den Landkreis Ebersberg, nördlich der B 472 gelegene Gebietsteile des Landkreises Bad Tölz - Wolfratshausen, den Landkreis Starnberg  und den Landkreis Fürstenfeldbruck.

Einschaltgebühr: 2,90 Euro

Kilometerpreis:

Bis 5 km 1,60 Euro

5. bis 10. km 1,40 Euro

Ab dem 10. km 1,25 Euro

Wartezeit: 22,50 Euro / Std.

Zuschläge: Pro Gepäckstück über 55x40x20 cm 0,50 Euro

Tiere (Blindenhund frei) 0,50 EURO

Bestellgebühr 1,00 Euro

Großraumtaxi ab 6. - 8. Gast 5,00 Euro

Festpreis - zwischen Flughafen und Neue Messe / zwischen Neue Messe und Flughafen:

Nur auf direktem Weg 51,00 Euro inklusive eventueller Zuschläge

Alle Preise sind inkl. MwSt.

Sondervereinbarungen für den Pflichtfahrbereich nach § 51 Abs. 2 PBefG sind genehmigungspflichtig

Für Fahrten außerhalb des Pflichtfahrbereichs ist es möglich die Preise frei zu vereinbaren. Ich mache Ihnen gerne ein individuelles Angebot.

 

Die ausführliche Taxitarifverordnung der Landeshauptstadt München

finden Sie unter:

http://www.muenchen.info/dir/recht/410/410_20060515.pdf

Pflichtfahrgebiet