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Auszug aus der Taxitarifverordnung der Landeshauptstadt München
- Stand 01.06.2006 -
Im Pflichtfahrbereich der Landeshauptstadt München befördere ich Sie ausschließlich zu den geltenden Taxitarifen der Landeshauptstadt München!
Der Pflichtfahrbereich umfasst:
Die Landeshauptstadt München, das Gelände des Flughafen München, den Landkreis München, den Landkreis Freising,, den Landkreis Dachau, den Landkreis Erding, den Landkreis Ebersberg, nördlich der B 472 gelegene Gebietsteile des Landkreises Bad Tölz - Wolfratshausen, den Landkreis Starnberg und den Landkreis Fürstenfeldbruck.
Einschaltgebühr: 2,90 Euro
Kilometerpreis:
Bis 5 km 1,60 Euro
5. bis 10. km 1,40 Euro
Ab dem 10. km 1,25 Euro
Wartezeit: 22,50 Euro / Std.
Zuschläge: Pro Gepäckstück über 55x40x20 cm 0,50 Euro
Tiere (Blindenhund frei) 0,50 EURO
Bestellgebühr 1,00 Euro
Großraumtaxi ab 6. - 8. Gast 5,00 Euro
Festpreis - zwischen Flughafen und Neue Messe / zwischen Neue Messe und Flughafen:
Nur auf direktem Weg 51,00 Euro inklusive eventueller Zuschläge
Alle Preise sind inkl. MwSt.
Sondervereinbarungen für den Pflichtfahrbereich nach § 51 Abs. 2 PBefG sind genehmigungspflichtig
Für Fahrten außerhalb des Pflichtfahrbereichs ist es möglich die Preise frei zu vereinbaren. Ich mache Ihnen gerne ein individuelles Angebot.
Die ausführliche Taxitarifverordnung der Landeshauptstadt München
finden Sie unter:
http://www.muenchen.info/dir/recht/410/410_20060515.pdf
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